Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Waren (Müritz)

Waren (Müritz) ist mit über 21.300 Einwohnern eine Mittelstadt und ein Kurort im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
21.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17192
Vorwahl
03991
Adresse der Stadtverwaltung
Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) 17192 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Amt Müritz
Hauptstraße 2
17248 Röbel/Müritz

2. Gemeinde Waren (Müritz)
Markt 1
17192 Waren (Müritz)

3. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Theodor-Klein-Straße 1
17235 Neustrelitz
Gemeinde Waren (Müritz) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.